SRC Prüfung ist ab 01.01.2010 erforderlichDer Skipper muss das passende Funkzeugniss haben - im Küstenrevier das SRC
Es reicht nicht mehr aus, wenn ein Mitglied der Crew den Funkschein hat. Übergangsregelung bis 31.12.2009 läuft aus:
Wie der Sprecher des Bundesministeriums für Verkehr, Bau- und Stadtentwicklung (BMVBS) Sven Ulbrich mitteilte, bleibt ein Verstoß gegen die Funkzeugnispflicht zwar eine Ordnungswidrigkeit, wird aber bis zum 31.12.2009 nicht geahndet. Siehe auch die Änderung der Sportseeschifferscheinverordnung im Bundesgesetzblatt Teil I Nr. 16 aus 2008. Charterskipper haben nun Zeit bis Ende 2009 das Funkzeugnis zu erwerben.
Seefunk-Zeugnisse
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