Home SRC

SRC Prüfung ist ab 01.01.2010 erforderlich

Der Skipper muss das passende Funkzeugniss haben - im Küstenrevier das SRC

Es reicht nicht mehr aus, wenn ein Mitglied der Crew den Funkschein hat.

Übergangsregelung bis 31.12.2009 läuft aus:

Wie der Sprecher des Bundesministeriums für Verkehr, Bau- und Stadtentwicklung (BMVBS) Sven Ulbrich mitteilte, bleibt ein Verstoß gegen die Funkzeugnispflicht zwar eine Ordnungswidrigkeit, wird aber bis zum 31.12.2009 nicht geahndet. Siehe auch die Änderung der Sportseeschifferscheinverordnung im Bundesgesetzblatt Teil I Nr. 16 aus 2008.

Charterskipper haben nun Zeit bis Ende 2009 das Funkzeugnis zu erwerben.

 

Seefunk-Zeugnisse

  • SRC Short Range Certificate = Zeugnis für kurze Reichweiten
  • LRC Long Range Certificate = Zeugnis für lange Reichweiten
 
Funk-an-Bord.de, Powered by Joomla! and designed by SiteGround web hosting