Wer braucht ein SRC Funkzeugnis?
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SRC = Short Range Certificate = Beschränkt gültiges Funkbetriebszeugnis = Beschränkt in der Reichweite auf 30 sm
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Nach dem Untergang der Titanic wurden Hörwachen für den Seefunk eingeführt. Das Rad der Zeit steht nicht still, weshalb die SOLAS (Safety of life at sea) schon lange nicht mehr von SOS spricht, sondern von einem neuen, weltweit arbeitenden Sicherheitssystem GMDSS (Global Maritim Distress and Safety System). Das GMDSS umfasst u.a. den Digital Selective Call (DSC), die Systeme Navtex (NAVigational Warnings by TEleX), EPIRB (Emergency Position Indicating Radio Beacon), EGC (Enhanced Group Call) und SART (Search and Rescue Transponder). Das System erlaubt eine weitgehend automatische Alarmierung und schliesst Sportboote mit ein. Bisherige Alarmierungssysteme werden abgeschaltet.
Zur Teilnahme am GMDSS Sicherheitssystem in den Küstengewässern (Fahrtgebiet A1) ist der SRC (Short Range Certificate) notwendig. Der SRC berechtigt Sie für den klassischen UKW Sprechfunk an der Küste. Darüberhinaus stehen die Funkeinrichtungen des GMDSS für UKW zur Verfügung.
Gegenüber dem reinen Sprechfunk ergeben sich dabei durch das GMDSS folgende Vorteile:
- Der Digitale Selektivruf hat die doppelte Reichweite (ca. 60 sm)
- Im Notfall werden automatisch mit dem Alarmknopf die GPS Position, die Identifikationsnummer des Schiffes (und die Art des Notfalls) übertragen.
- Dadurch wird die Alarmierung schneller und sicherer.
- Es gibt keine sprachliche Verständigungsschwierigkeiten mit der Besatzung von Schiffen der Berufsschiffahrt - dort spricht kaum noch jemand Deutsch.
- Die Seenotretter können anhand der Identifikationsnummer die geeigneten Rettungsmaßnahmen einleiten.
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Der Skipper muss das passende Funkzeugniss haben
Es reicht nicht mehr aus, wenn ein Mitglied der Crew den Funkschein hat.
Übergangsregelung bis 31.12.2009
Wie der Sprecher des Bundesministeriums für Verkehr, Bau- und Stadtentwicklung (BMVBS) Sven Ulbrich mitteilte, bleibt ein Verstoß gegen die Funkzeugnispflicht zwar eine Ordnungswidrigkeit, wird aber bis zum 31.12.2009 nicht geahndet. Siehe auch die Änderung der Sportseeschifferscheinverordnung im Bundesgesetzblatt Teil I Nr. 16 aus 2008.
Charterskipper haben nun Zeit bis Ende 2009 das Funkzeugnis zu erwerben.
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