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Alte Funkzeugnisse

Ab 2003 ist auch für die Sportboote (d.h. Non SOLAS) das GMDSS verbindlich.
Ebenso die Prüfung in Englisch für die internationale Nutzung des Funkzeugnisses. Lediglich in der SOLAS Berufsschiffahrt  gibt es ein GMDSS Zeugnis ohne Englischkenntnisse. Das UKW Betriebszeugnis für Funker (UBZ) ermöglicht den gestandenen Fahrensleuten der Küstenschiffahrt die Teilnehme am GMDSS. Sonst könnten sie bei fehlenden Englischkenntnissen den Beruf nicht mehr ausüben.


Berechtigung in folgenden Bereichen
Aktuelle Funkzeugnisse ab 2003

Solas

Binnen-
schifffahrts-
funk
UKW
Seefunk ohne
GMDSS
UKW Seefunk
mit GMDSS
national
UKW Seefunk
mit GMDSS
international =Englisch
Seefunk
Kurz- und Grenzwelle-
Seefunk

Nur-Sprechfunk

GMDSS an der Küste

Weltweit


Sprechfunkzeugnis für den Binnenschifffahrtsfunk (UBI)
x




Beschränkt Gültiges Funkbetriebszeugnis (SRC)

x
x
x

Allgemeines Funkbetriebszeugnis (LRC)

x
x
x
x

UKW-Betriebszeugnis für Funker (UBZ) x

x
x


Beschränkt Gültiges Betriebszeugnis für Funker (ROC) x

x
x
x

Allgemeines Betriebszeugnis für Funker (GOC) x

x
x
x
x

Funkzeugnisse bis 2003





Beschränkt Gültiges Sprechfunkzeugnis für UKW
x
x



Allgemeines Sprechfunkzeugnis für den Seefunkdienst
x
x


x

Beschränkt Gültiges Betriebszeugnis für Funker II x
x
x
x


Beschränkt Gültiges Betriebszeugnis für Funker I x
x
x
x
x

Allgemeines Betriebszeugnis für Funker x
x
x
x
x
x

 

Merkblatt zum Umschreiben alter Funkzeugnisse
Zwölfte Verordnung zur Änderung seefahrtrechtlicher Vorschriften

 
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